RISSEN. Die Lage wird unübersichtlich: Nach vielen Konzepten und nachdem der Förderverein Klövensteen zusammen mit dem Jagdverband Altona und dem Bürgerverein Rissen ein Bürgerbegehren zum Erhalt des Wildgeheges gestartet hat, zieht jetzt die Gegenseite nach: Die Bürgerinitiativen Klövensteensollleben, Rettet die Brünschenwiesen und die Nabu Gruppe West haben ein Gegen-Begehren zum selben Thema angemeldet. Sobald das Bezirksamt Altona die Zulässigkeit bescheinigt hat, werden Unterschriften gesammelt. Für die Bürger heißt das: Ganz genau hingucken, wofür jeweils unterschrieben werden soll.
Abstimmen dürfen beim Bürgerbegehren alle Bewohner des Bezirks Altona. Wenn genügend Unterschriften zusammenkommen, wird ein Bürgerentscheid daraus, an dessen Ergebnis sich die Stadt aber nicht halten muss(siehe unten).
Hauptkritikpunkt der NaturErleben-Vertreter: Der Förderverein und seine Mitstreiter wollten langfristig einen teuren Zoo mit eingesperrten Tieren erhalten. Dazu Thure Timmermann, Vertrauensperson des Begehrens: „Wer eine Fortführung als Zoo fordert, vergrößert die finanzielle Schieflage weiter und ebnet den Weg für Kommerzialisierung und Privatisierung. Eine Sammlung von Tieren in Käfigen ist nicht zukunftsweisend und bei freiem Eintritt auch nicht zu finanzieren.“ Man wolle erreichen, dass das Wildgehege aus dieser „Zoofalle“ herauskomme.“
Barbara Meyer-Ohlendorf, ebenfalls Vertrauensperson, erläutert ihr Gegenmodell: Der Klövensteen solle zu jeder Jahreszeit allen kostenlos spontane Naturerlebnisse ermöglichen. Dazu müssten Tiere nicht in Käfige und Volieren gesperrt werden. Das Konzept „NaturErleben“ zeige, dass eine kleinere Tierhaltung ohne Käfige, mehr Umweltlernen für alle und nicht nur für einige Schulklassen und das Naturerleben möglich und bezahlbar sei. „Und durch die ökologische Aufwertung von Gehegeflächen könnten nebenbei der Biotopverbund und die Artenvielfalt im Klövensteen verbessert werden.“
So funktionieren Bürgerbegehren und Bürgerentscheid:
In Hamburg können Bürger nicht nur bei Wahlen mitbestimmen, sondern auch ein Bürgerbegehren in den Bezirken starten. Erster Schritt: In sechs Monaten muss ein bestimmter Prozentsatz – im Bezirk Altona drei Prozent aller Wahlberechtigten, also etwa 6.000 Menschen – das Begehren mit seiner Unterschrift bestätigen.
Ist das gelungen, folgt ein Bürgerentscheid: Die dabei gestellte Frage muss mit Ja oder Nein beantwortet werden können. Nun stimmen alle Wahlberechtigten eines Bezirks ab. Die einfache Mehrheit entscheidet. Die Bezirksversammlung kann beim Bürgerentscheids einen Gegenvorschlag machen. Im Bürgerentscheid gibt es dann eine Stichfrage, mit der entschieden wird, welcher Vorschlag angenommen wird, wenn beide Vorlagen eine einfache Mehrheit erreichen.
Aber Achtung: Ein Bürgerentscheid hat keine rechtlich bindende Wirkung: Die Bezirksversammlung kann auch nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren die Angelegenheit selber in die Hand nehmen und muss auch den im Bürgerentscheid geäußerten Willen nicht übernehmen. Außerdem kann der Senat bestimmen, dass der Bezirk gar nicht zuständig ist, sondern der Senat („Evokation“). Dann kann kein Bürgerentscheid mehr stattfinden, ein erfolgreicher Bürgerentscheid kann ignoriert werden.