
Bezirksamt und Feuerbauer einigten sich in letzter Minute auf ein „Konsenspapier“, in dem nicht viel Neues steht: Die Stadt übernimmt nun doch wieder die Kosten
Julia Vellguth, Blankenese
Lange war die Zukunft der Blankeneser Osterfeuer ungewiss, nun gab es doch eine Einigung: Die Feuer können nach zweijähriger Corona-Zwangspause am heutigen Karsamstag abgebrannt werden – einen offiziellen Veranstalter, wie zunächst vom Bezirksamt gefordert, gibt es aber weiterhin nicht. Wie geht das bei einer so großen Veranstaltung? Die Osterfeuer seien als gemeinschaftliche Traditionspflege ohne Veranstalter und nicht als Großveranstaltungen anzusehen, erklärte Bezirksamtssprecher Mike Schlink.
Deshalb werden die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht angewendet, man braucht also keine Genehmigung, kein Sicherheitskonzept und keinen Veranstalter, der auch eine Haftpflichtversicherung hat. Diese Regelungen hatte man nach dem Unglück 2010 bei der Loveparade in Duisburg, bei dem 21 Menschen gestorben waren, auch in Hamburg eingeführt.
Diese Verpflichtungen sind jetzt vom Tisch, auch die finanziellen. Das Bezirksamt hatte zuvor von den Blankeneser Feuerbauer-Familien gefordert, auch die Verantwortung für die Kosten der Feuer zu übernehmen. Jetzt gilt: Für etwaige Schäden muss grundsätzlich der jeweilige Verursacher haften. Die Kosten für die Sicherheit und das Aufräumen übernehmen nun doch Bezirksamt und andere städtische Institutionen wie die Stadtreinigung. Dies sei aber kein Einlenken des Bezirksamtes, sondern Konsens, so Schlink.
Anfang vergangener Woche hatte das Bezirksamt Altona zunächst vermeldet, es gebe noch „ungeklärte Fragen“. Jetzt herrscht Einigkeit: Das Bezirksamt und die Feuerbauer bekannten sich noch einmal zur Tradition der Osterfeuer. Mündlich bestehenden Absprachen zu den Feuern wurden schriftlich fixiert. Die gemeinsam unterzeichneten Regeln sollen für drei Jahre gelten.
Wirklich neue Absprachen sind nicht darunter: Wie schon seit Jahren (das Elbe Wochenblatt berichtete) dürfen die Brennholzhaufen acht Meter Durchmesser haben und fünf Meter hoch sein. Verkleinerungen wegen des Wetters sind möglich, dabei sind die Empfehlungen der Feuerwehr maßgeblich. Bezirksamt und Feuerwehr werden die Größe der Stapel und Abstände zu den Gebäuden am Ostersamstag begutachten. Bei wechselhaftem Wetter soll die Lage – wie schon in früheren Jahren – mehrmals am Tag besprochen werden. „Die endgültige Entscheidung über das Stattfinden der Feuer liegt beim Bezirksamt”, heißt es im Konsenspapier.
Wie immer stellen die Feuerbauer Brandwachen, außerdem soll es für jedes Feuer mindestens eine telefonische Ansprechperson geben, die auch tatsächlich erreichbar sein soll – alles wie gehabt.