Eine fast menschenleere Einkaufsmeile in der Harburger Innenstadt. Foto: André Lenthe

Corona-Pandemie: Harter Lockdown (vorerst) bis zum 10. Januar – Übersicht: diese Regeln gelten jetzt

Olaf Zimmermann, Hamburg

Ein Land wird heruntergefahren. Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen und um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten einen harten Lockdown beschlossen.

Hamburg geht einen Sonderweg, weil Schulsenator Rabe bockig nicht von seinen offenen Schulen mit Präsenzunterricht abweichen wollte
Birgit Stöver,
CDU-Schulexpertin

Es gilt, Kontakte zu anderen weitgehend zu vermeiden. Denn überall, wo Menschen zusammenkommen, kann man sich infizieren: beim Einkaufen, in vollen Bahnen und Bussen, beim Gottesdienst, aber auch in Schulen. Vorerst bis zum 10. Januar gelten die folgenden Regeln:
– Private Zusammenkünfte mit Freunden und Verwandten sind auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.
– Zwischen dem 24. und 26. Dezember können Familien vier Personen empfangen, unabhängig von der Haushaltsanzahl. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
– Silvester darf nicht geböllert werden. Der Verkauf und das Zünden von Pyrotechnik sind in diesem Jahr verboten. Silvester und Neujahr gilt ein An- und Versammlungsverbot.
– Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausgenommen sind Geschäfte für die Versorgung des täglichen Bedarfs. Offen bleiben Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Tankstellen, Optiker, Hörgeräteakustiker, KFZ-Werkstätten, Banken, Poststellen, Kioske, Reinigungen.

– Restaurants dürfen außer Haus verkaufen – kontaktlose Übergabe.
– Frisörsalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios sind geschlossen. Notwendige medizinische Behandlungen wie Ergo- und Logotherapie oder Fußpflege bleiben möglich.
– In der Öffentlichkeit darf kein Alkohol getrunken werden.
– Mitarbeiter in Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen ab 21. Dezember mindestens zweimal pro Woche einen Schnelltest machen.
– Bei Schulen und Kitas weicht Hamburg von der empfohlenen Schließung ab. Am Montag und Dienstag waren die Schulen regulär geöffnet. Seit Mittwoch ist die Anwesenheitspflicht bis 10. Januar aufgehoben. Eltern konnten frei entscheiden, ob sie ihre Kinder zur Schule schicken wollten oder nicht. „Hamburg geht einen Sonderweg, weil Schulsenator Rabe bockig nicht von seinen offenen Schulen mit Präsenzunterricht abweichen wollte und nur so gesichtswahrend aus der Nummer herauskommt“, kommentierte CDU-Schulexpertin Birgit Stöver.
– Der Kita-Betrieb läuft in Hamburg unverändert weiter. Eltern werden gebeten, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen.

 

Hamburger Corona-Zahlen

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert ist in Hamburg im Vergleich zur Vorwoche gestiegen. Am Mittwoch lag er bei 138,3 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner.

In Kalenderwoche 50 registrierten die Gesundheitsämter 2.635 Corona-Infektionen. Die Infektionsquelle konnte in 701 Fällen ermittelt werden.

Seit Ende der Herbstferien haben sich 2.303 Schüler und 556 Schulbeschäftigte mit dem Corona-Virus infiziert (Stand 15. Dezember).

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