
Corona aktuell: Seniorenbesuche wieder möglich, Kino, Schwimmen, Gottesdienst gibt’s jetzt auch draußen
Gaby Pöpleu, Hamburg
Corona ausgebremst – jetzt wird manches leichter: Nachdem sich in den vergangenen Wochen die Regierungen vieler Bundesländer mit Lockerungen geradezu überboten haben, hatte der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher überzogene Erwartungen gebremst: Erreichtes sollte so schnell nicht verspielt werden, die Öffnung von Freibädern und Fitnesscentern sei „die Grenze der vorstellbaren Lockerungen“. Am kommenden Mittwoch, 10. Juni, soll Tschentscher als Bürgermeister von der Bürgerschaft bestätigt werden. Dafür dürfen sich erstmals wieder alle 123 Abgeordneten im Großen Festsaal treffen – in Achterreihen und getrennt durch neue Acryl- glasscheiben.
Diese Lockerungen erleichtern das Leben in der Stadt:
O Sport geht wieder, draußen mit 1,5 Metern, in Halle und Center wegen kräftiger Atemzüge mit 2,50 Meter Abstand. Duschen dürfen nur einzeln genutzt werden und es braucht ein Hygienekonzept. Wettkämpfe sind weiter nur Profis erlaubt.
O Auch fünf Freibäder haben seit gestern wieder geöffnet – allerdings darf nur rein, wer vorher online eine Karte bestellt.
O Die pauschale Quarantäne wurde von Verwaltungsgerichten gekippt: Wer im europäischen Ausland war, wird nach der Rückkehr nach Hamburg nicht automatisch zwei Wochen isoliert.
O Bei Trauungen dürfen die Standesämter jetzt wieder bis zu sieben Besucher zulassen.
O Gläubige dürfen mit strengen Auflagen und ohne Gesang wieder Gottesdieste feiern. Manche haben den Freiluft-Gottesdienst entdeckt. So beteten zum Beispiel Muslime auf einem Möbelhaus-Parkplatz.
O Tourismus ist grundsätzlich erlaubt, aber nur mit 60 Prozent Bettenbelegung, mit Abstand, mit Kontaktdaten und ohne Büfett. Führungen dürfen nur mit maximal 25 Personen gemacht werden.
O Eine große Erleichterung für alleinlebende Ältere: 82 Hamburger Seniorentreffs dürfen wieder Veranstaltungen mit festem Teilnehmerkreis anbieten. Aber: Drinnen müssen Mas-ken getragen werden, Sportangebote dürfen nur draußen und mit drei Metern Abstand stattfinden. In Seniorenheimen sind wieder Besuche von mindestens je einer Stunde wöchentlich, im Einzelfall drei Stunden möglich.
O Stadtteilkulturzentren dürfen wieder öffnen, Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
O Weil eine Öffnung mit nur 20 Prozent Auslastung nicht lohnt, waren Kinos erfinderisch: Jetzt wird – wie früher – aus dem Auto heraus auf die Leinwand geschaut: auf der Trabrennbahn Bahrenfeld („Autokino Hamburg“, ab 6. Juni), auf dem Heiligengeistfeld („Bewegte Zeiten“, ab 6. Juni), im Oberhafen (Kurzfilme, Kulturladen Hamm, seit Jahren) und am Cruise Center Steinwerder („Cruise Inn“, ab heute, 3. Juni).
O Auch die Kunst wandert an die frische Luft: Eine Verfügung erlaubt, unter freiem Himmel Kunst anzubieten, für immerhin bis zu 50 Menschen. Daher will Kampnagel ab dem 9. Juni das Live ArtFestival draußen stattfinden lassen.

Brandbrief der Bars
Seit dem 12. Mai dürfen die meisten Gaststätten (außer Tanzlokale, Clubs, Shisha-Bars) in Hamburg wieder öffnen. Rund 70 Hamburger Lokale haben sich jetzt zusammengeschlossen, um als „Barkombinat“ gemeinsam mehr Unterstützung vom Senat zu fordern, schickten einen Brief ins Rathaus. Darin fordern sie Mitzuschüsse, Subventionen für Personalkosten, eine rückwirkende Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, mehr Außenflächen und mehr Mitsprache bei Entscheidungen, die die Gastronomie betreffen. Hintergrund: Viele Lokale leiden unter den rigiden Corona-Auflagen. Die Umsätze reichten nicht, um Personal, Miete, Lieferanten und Steueren zu bezahlen, klagen Gastronomen. Sie fürchten ein großes Kneipensterben und negative Folgen für Nachbarschaftskultur und Tourismus: „Wenn Bars und Kneipen weg sind, wird Hamburg zum Provinznest.“
Das bleibt verboten
Offenbar haben inzwischen einige Hamburger vergessen, dass nach wie vor Abstand gehalten werden muss, feierten nachts im Zwick und tagsüber auf Wiesen und am Wasser.
Weiterhin verboten sind:
O Menschenansammlungen. Bis zum 29. Juni heißt es: In der Öffentlichkeit 1,50 Meter Abstand wahren, höchstens eine andere Person treffen. Ausnahme: Es handelt sich um ein Treffen von höchstens zwei Haushalten. Dann dürfen es zehn Personen sein.
O Maskenpflicht: Auch weiterhin muss in Bus und Bahn, in Geschäften und auf dem Markt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
O Veranstaltungen, Theater, Konzerte, Picknick, Sauna und Wellness bleiben verboten, Indoor-Schwimmbäder, Gemeinschaftsumkleiden und -duschen, Messen, Volksfeste, Freizeitparks, Tanzlokale, Clubs und Shisha-Bars sind weiter geschlossen.