Das Naturschutzgebiet Moorgürtel (grün umrandet) wird um die rot gekennzeichneten Flächen erweitert. Foto: BUE

Naturschutzgebiet in Süderelbe um 168 Hektar vergrößert – Nabu warnt: Mercedes-Werkserweiterung würde wertvollste Moorflächen zerstören

Olaf Zimmermann, Hamburg-Süd. Der Hamburger Senat hat das Naturschutzgebiet (NSG) Moorgürtel in Süderelbe vergrößert. Hinzugekommen sind jetzt 168 Hektar direkt östlich des bestehenden NSG Moorgürtel und westlich der Hafenbahn. Im Süden wird die Grenze durch die Bebauung von Neuwiedenthal gebildet, im Norden durch die Südgrenze der A26-Trasse.
Mit einer Fläche von 948 Hektar ist das NSG Moorgürtel das größte Naturschutzgebiet in Hamburg. Insgesamt stehen nun 9,71 Prozent der Hamburger Stadtfläche unter Naturschutz. Damit ist das mit der Volksinitiative „Hamburgs Grün erhalten“ vereinbarte Ziel, zehn Prozent der Landesfläche unter Naturschutz zu stellen, fast erreicht.
„Die Erweiterungsflächen im Moorgürtel sind von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, da dort ein feuchtes, extensiv genutztes Niedermoorgrünland mit einem engmaschigen Grabensystem ausgebildet ist. Daneben finden sich dort Feuchtwälder und Nassbrachen“, heißt es in einer Senatsmitteilung. Im NSG Moorgürtel sind Gehölzbrüter wie Dorn- und Gartengrasmücke, Fitis und Neuntöter sowie Saumbrütern wie Rohrammer, Schwarzkehlchen und Sumpfrohrsänger zu Hause, aber auch der gefährdete Moorfrosch.
„Die Ausweitung des NSG Moorgürtel im Bezirk Harburg ist ein wichtiger Beitrag für den Klimaschutz, denn Moore sind wichtige Kohlenstoffspeicher“, lobt auch Alexander Porschke, Vorsitzender des Naturschutzbundes in Hamburg.
Die in Bostelbek geplante Erweiterung des Mercedes-Werks lehnt der Nabu-Vorsitzende entschieden ab: „Es passt nicht mehr in die Zeit, für die Daimler-Erweiterung oder für den Bau der A26 Ost wertvollste Moorflächen zu zerstören. Ebenso darf ein Hotspot der Biodiversität wie der Vollhöfner Wald mit 40 Hektar nicht abgeholzt werden.“ Die positiven ökologischen Wirkungen zusätzlicher Naturschutzgebiete dürfen, so Porschke, „nicht durch widersinnige Pläne des Senats in der Industrie- und Verkehrspolitik konterkariert werden.“

Naturschutzgebiete (NSG)
sind „rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete“, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist

1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder

3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.

In Naturschutzgebieten ist es verboten, bauliche Anlagen zu errichten, Hunde unangeleint zu führen, die Wege zu verlassen, Pilze/Beeren zu sammeln, Pflanzen zu pflücken oder wild lebende Tiere zu beunruhigen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here