
Ch. v. Savigny, Bahrenfeld
Nicht schön, aber irgendwie auch nicht anders machbar: Seit jeher stellen viele Bewohner der Steenkampsiedlung ihr Auto auf ihrem eigenen Grundstück ab. Eine Praxis, die seit Jahrzehnten Usus ist – die aber erst jetzt für Probleme sorgt. Denn das Bezirksamt Altona beginnt nun damit, eine bereits seit 2001 bestehende Milieuschutzverordnung umzusetzen, nach der das Parken im eigenen Vorgarten verboten ist.
Der Hintergrund ist ästhetischer Natur: So soll der 1920 gegründete – und damit genau 100 Jahre alte – Modellstadtteil in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Die Farbe der Hausfassade ist dort ebenso vorgeschrieben wie die Art der Fenster. Und eben die Nutzung des eigenen Grundstücks. „Stellplätze im Vorgarten und Carports sind nicht zulässig“, heißt es in der Erhaltungsverordnung, die vom Bezirksamt herausgegeben wird.
Kaum Alternativen für 120 betroffene Steenkamper
Gegen dieses Verbot wehren sich jetzt die Anwohner. „Auf die Straße können wir unser Auto kaum stellen, weil dort kein Platz ist. Wenn das jeder täte, kämen Rettungsfahrzeuge nicht mehr durch und die Müllabfuhr auch nicht“, sagt Inga Henningsen, die im Bökenkamp lebt. Etliche Straßen im Viertel sind ähnlich beschaffen wie der Bökenkamp: höchstens zwei oder drei Meter breit, es gilt Tempo 20. „Der Verkehr in der Steenkampsiedlung organisiert sich größtenteils von selbst“, sagt die Steenkamperin Annette Gephart. „Straßenschilder gibt es fast gar keine. Man nimmt besonders in den schmalen Straßen aufeinander Rücksicht. Kinder können dort gefahrlos spielen.“
Vor rund vier Jahren hatte der Altonaer Bezirksabgeordnete Gregor Werner (SPD) erstmals einzelne Beschwerden zum Thema „Vorgartenparkplätze“ erhalten und diese per Anfrage an die Bezirksverwaltung weitergegeben.
Allerdings ist dort für die Bearbeitung der Fälle – immerhin sind 130 Steenkamper betroffen – nur eine Teilzeitkraft abgestellt. Mindestens ein Jahr soll es noch dauern, bis die Sache abgeschlossen ist. Unter anderem geht es in der Untersuchung darum, wann die jeweilige Genehmigung zum Bau der Auffahrt erteilt wurde – und ob dies überhaupt jemals geschah.
Alternativen haben die Anwohner kaum: Zwar gibt es drei öffentliche Parkplätze im Viertel – diese sind mit jeweils rund 20 Stellplätzen jedoch viel zu klein. „Wenn wir das Problem wirklich lösen wollen, müssen wir uns zu einem konstruktiven Gespräch zusammensetzen“, fordert Werner. Als das Elbe Wochenblatt zum Thema „Parkverbot im Vorgarten“ beim Bezirksamt anfragte, hieß es, dass laut Steenkampverordnung „auch Ausnahmen von dieser Regelung“ zulässig seien.
Müllfahrzeuge und Feuerwehr brauchen drei Meter! Wenn in den Straßen nicht geparkt wird, passt das.
Parkraum ist in der Ebertallee reichlich vorhanden und kann die Quartiersplätze entlasten.
Wenn ich nicht in meinem Vorgarten parken kann, muss ich Rettungswege zuparken?
Das kann doch nicht ernsthaft als Argument gelten.
[…] und das Elbe Wochenblatt schreibt am 4.2.2020: „Ein Parkplatzstreit zum 100. Geburtstag“ […]
Bei einer Restbreite von 3,05 Metern nach der Straßenverkehrsordnung verbleibend für Einsatzfahrzeuge gilt in den meisten Straßen absolutes Halteverbot auch ohne Schilder. Selbst bei einem Smart reicht die Breite mit Randstreifen von 4,70 Meter nicht aus.
Das Aufkommen an Kfz hat sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt. Jedes Kfz, welches nicht im öffentlichen Raum steht, ist eine Entlastung. Die Forderung nach einem Parkverbot im Vorgarten kommt überwiegend aus den SPD-regierten Ländern.
Es wird Zeit, dass es in Hamburg einen Regierungswechsel gibt, und die Verordnung, die absolut nicht mehr zeitgemäß ist, zu kippen. Unter bestimmten Auflagen – keine Versiegelung, Grünanteil prozentual zur Parkfläche – sollte dies dem 21. Jahrhundert angepasst werden. Wir haben auch keine Pferdefuhrwerke mehr.