
Gaby Pöpleu, Hamburg
Der Verein Arbeitslosen-Telefonhilfe stellt die telefonische Beratung ein, hat im Juli Insolvenz beantragt. Doch trotzdem soll es weitergehen. Wie kann das sein? Schuld ist ein veränderte Abrechnungsmodus der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI).
Eigentlich sollte alles effektiver werden: Im Frühjahr 2019 änderte die BASFI ihre Abrechnungen. Bis März wurden zwei Monate im Voraus Abschläge auf die zu erwartenden Zahl der Beratungen geleistet, erst später genau abgerechnet. Seit 1. April läuft es anders: Der Verein stellt die tatsächlichen Beratungen im Nachhinein in Rechnung. Dadurch entstand in der Übergangszeit ein Finanzloch, das nun sogar die Ursache für einen Insolvenzantrag war.
Denn zuviel eingenommene Abschlagszahlungen für 2017, 2018 und das erste Quartal 2019 sollten auf einmal zurückgezahlt werden. Neue Einnahmen ließen aber auf sich warten, da das Jobcenter nur zehn bis zwanzig Prozent der angekündigten Arbeitslosen zur Beratung geschickt hatte, sagt Kai Voet van Vormizeele, Geschäftsführer der Arbeitslosen-Telefonhilfe.
Insolvenzverwalter Tjark Thies stellte dann auch einen „Liquiditäts-Engpass“ fest. Das ganze ist aber offenbar ein vorübergehendes Problem: Löhne und Gehälter aller Mitarbeiter „sind langfristig gesichert“, sagt Thies. Es gibt Gespräche mit der Sozialbehörde, dass in Zukunft von den Jobcentern mehr Ratsuchende geschickt werden, so dass sich die finanzielle Lage wieder verbessert.
Aber: Eine telefonische Beratung der Arbeitslosen ist jetzt nicht mehr möglich. In Zukunft wird es nur noch Beratungen in der Beratungsstelle in der Humboldtstraße und einmal monatlich für zwei Stunden in Harburg geben. Arbeitslose müssen persönlich erscheinen, damit der Verein seine Leistung bezahlt bekommt.
Löhne und Gehälter
langfristig gesichert
Für Arbeitslose bedeutet das: Es entstehen lange Wege, Fahrzeiten und -kosten auch für Fragen. Kritisch sieht das Carola Ensslen von der Linken, die eine entsprechende Anfrage an den Senat gestellt hatte. „Die Beratungseinrichtungen sind gegenüber dem Jobcenter berichtspflichtig. Diese Kontrolle durch das Jobcenter erschwert die Vertraulichkeit und damit den Erfolg des Beratungsprozesses.“
Der Name „Arbeitslosen-Telefonhilfe“ soll übrigens vorerst bleiben, sagt Kai Voet van Vormizeele. Denn der sei seit über 35 Jahren ein Begriff, „der behutsam angepasst werden muss.“
Der Verein
Der Verein Arbeitslosen-Telefonhilfe berät seit 33 Jahren Hamburger bei Arbeitslosigkeit vertraulich und kostenlos, seit 2004 im Auftrag der Stadt. Vor allem werden Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beraten oder wenn Hartz IV droht oder ein geringes Einkommen aufgestockt werden muss.
Der Verein hilft beim Umgang mit Ämtern, bei der beruflichen Orientierung, Arbeitssuche und Bewerbung.
2018 wurde 14.914-mal beraten, davon 3.287 telefonisch. 2017 waren es 14.640 Beratungen, davon 7.364 Telefonberatungen. Die Zahl der Telefonberatungen war 2016 mit 8.769 von 15.798 Beratungen besonders hoch.
Beratungszentrum
Arbeitslosen-Telefonhilfe
Humboldtstraße 58
mo bis fr 9 bis 17.30 Uhr
Tel. 22 75 74 73
Treffpunkt
Lüneburger Tor 4
(jeden zweiten Montag im Monat) 15.30 bis 17.30 Uhr
Tel. 46 00 26 81