Andreas Koenecke kämpft dafür, weiterhin Open-Air-Konzerte vor der Inselklause abhalten zu dürfen. Fotos: kreller, PR

Von Andreas Göhring. NEULAND.
Viel Lärm um nichts? Eine Woche lang war es in Harburgs Freizeitszene richtig laut geworden. Der Anlass: „Köni“, der Wirt der beliebten Inselklause auf der Pionierinsel, darf keine Open-Air-Konzerte mehr veranstalten. Die Schuldigen für den neuesten Schlag gegen die südelbische Spaßgesellschaft waren schnell ausgemacht: „Unmenschen“ (so ein Facebook-Kommentar) im Bezirksamt.
Tatsächlich hat das Bezirksamt die Betriebsgenehmigung für die gerade neu erbaute Inselklause von Andreas Koenecke ausgestellt. Darin war auch der Hinweis enthalten, dass Konzerte mit Rücksicht auf die Natur nicht gestattet sind. Aber: Wer hat dafür gesorgt, dass dieser Hinweis in die Genehmigung aufgenommen wird?

Entscheidend war vielmehr die Nähe zum Naturschutzgebiet Schweenssand
Christian Michalczyk,
Naturschutzamt

Das war nicht etwa das Bezirksamt, sondern vielmehr das Naturschutzamt der Umweltbehörde. Weil die Inselklause in einem Landschaftsschutzgebiet steht? „Nein, das hat keine Rolle gespielt“, sagt Christian Michalczyk vom Naturschutzamt der Behörde. „Entscheidend war vielmehr die Nähe zum Naturschutzgebiet Schweenssand.“ Die europaweite Richtlinie „Natura 2000“, die schon 1992 beschlossen worden sei, verpflichte die Kommunen, Einflüsse von außen auf ihre Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete möglichst gering zu halten.
Der Schweenssand ist zwar durch einen Priel von der Inselklause getrennt, nach Ansicht der Naturschützer stört ein Konzert mit elektronisch verstärkter Musik das Brut- und Rückzugsgebiet seltener Vögel wie der Beutelmeise aber erheblich.
Was nun? Von jeder Regel gibt es Ausnahmen. Das Bezirksamt hat Köni schon den Rat gegeben, er könne einzelne Konzert dennoch beantragen.

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