
WILHELMSBURG. „Wie soll ich von 438 Euro im Monat leben?“ Carsten K.*, gelernter Gebäudereiniger aus Wilhelmsburg, versteht die Welt nicht mehr. Im Februar hat er seine
Arbeitsstelle verloren, seither ist er auf Hartz-IV-Unterstützung angewiesen. Doch die monatliche Zahlung vom Jobcenter, die sich auf derzeit gut 400 Euro (einschließlich Miete) beläuft, reicht bei weitem nicht aus. „Das kann einfach nicht angehen“, wundert sich K.
Der 41-Jährige ist verheiratet, zwei seiner Kinder gehen noch zur Schule und wohnen bei der Familie. Da seine Frau eine kleine Rente bezieht und es für die beiden Töchter Kindergeld gibt, reicht es gerade so zum Leben. Trotzdem fragt sich K., ob die Arbeitsagentur bei ihm nicht einen Fehler gemacht hat.
Außerdem ärgert er sich, dass die Jobcenter-Filiale im Wilhelmsburger Rathaus offenbar immer wieder seine Unterlagen verschludert. „Schon viermal habe ich meine Gehaltsabrechnung, den Rentenbescheid meiner Frau und die Schulbescheide für meine Töchter dort abgeben müssen. Wozu das alles, wenn die Bewilligung doch schon längst da ist?“
Nach Auskunft der Arbeitsagentur Hamburg wird der monatliche Bedarf einer vierköpfigen Familie mit rund 2.300 Euro angesetzt – auch hier ist die Miete bereits inbegriffen. „Bei Herrn K. liegt der Fall so, dass er aufgrund seiner früheren Beschäftigung zusätzlich Arbeitslosengeld I bezieht. Dieser Betrag wird auf die Hartz-IV-Leistung angerechnet“, erklärt Kirsten Maaß, Sprecherin der Arbeitsagentur Hamburg.
Zudem habe er auf eine Vorladung nicht reagiert und sei deshalb sanktioniert worden. „Die Kürzung betrug etwa 100 Euro und wurde ab Mai wieder aufgehoben“, so Maaß. Und nein: Von Unterlagen „verschludern“ könne nicht die Rede sein. „Es fehlten die richtigen Nachweise für die richtigen Jahre. Ein Rentenbescheid von 2010 ist ganz einfach nicht aktuell“, sagt sie.
Am liebsten würde Carsten K. gar keine Hartz-IV-Unterstützung beziehen, sondern wieder selbst arbeiten gehen. „Ich bin keiner, der zu Hause sitzt und Däumchen dreht“, erklärt er. Mittlerweile sieht es wieder recht gut aus: „Ich habe mich als Reinigungskraft im Krankenhaus beworben. Mal sehen, ob es etwas wird. Berufserfahrung auf dem Gebiet habe ich jedenfalls genug.“
* Nachname der Redaktion bekannt
Hartz IV – so viel Geld gibt’s
Der aktuelle Hartz-IV-Regelsatz für einen volljährigen alleinstehenden Menschen beträgt 424 Euro. Ehe- oder Lebenspartner, die in Gemeinschaft leben, erhalten jeweils 382 Euro. Für Kinder und Jugendliche gibt es einen Zuschlag von 245 bis 322 Euro pro Nase und nach Alter gestaffelt.
Zusätzlich kommt die Arbeitsagentur für die Miete auf. Die Mietkosten sollen sich „in einem angemessenen Rahmen“ bewegen. Als Faustregel gilt: Einer Einzelperson werden üblicherweise 45 bis 50 Quadratmeter Wohnraum zugestanden.
Pro Mitbewohner kommen etwa 15 Quadratmeter hinzu.