„Es ist schön, dass Hamburg beliebtes Ziel für Touristen ist, aber bitte nicht zu Lasten von Mieterinnen und Mietern“, sagt sich SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Anne Krischok
Seit 1. April 2019 müssen Vermieter touristisch genutzte Wohnungen im Stadtgebiet registrieren. Die sogenannte Wohnraumschutznummer, die kostenlos erhältlich ist, muss auf allen Buchungsplattformen angegeben werden.
So möchte die Stadt Hamburg eine illegale Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft für Touristen unterbinden.
Schon seit 1971 gibt es das Verbot, Wohnraum zweckentfremdet zu nutzen. Als Ferienunterkunft darf eigener Wohnraum nur vermietet werden, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt und dieser vom Vermieter mehr als sechs Monate im Jahr selbst bewohnt wird. Es ist gesetztlich auch erlaubt, als Hauptmieter, der ständig in den Räumen wohnt, weniger als die Hälfte der Wohnung, beispielsweise das Gästezimmer, zu vermieten.
Grund für die Registrierungspflicht, die die Hamburgische Bürgerschaft im Oktober 2018 beschlossen hat, ist die unkontrollierbare Anzahl von Angeboten auf Buchungsplattformen wie Airbnb. Neben fehlenden Steuereinnahmen geht es hauptsächlich darum, dass solche Zweckentfremdungen das Wohnraumangebot weiter verringern, das in Großstädten eh schon Mangelware ist.
„Wer seine Wohnung zweckentfremdet, gefährdet das soziale Gefüge in seinem Stadtteil,“ mahnt Anne Krischok. „Eine gute Nachbarschaft kann nur entstehen, wenn Menschen länger miteinander Tür an Tür leben.“
Frau Krischik,
„Es ist schön, dass Hamburg beliebtes Ziel für Touristen ist, aber bitte nicht zu Lasten von Mieterinnen und Mietern“,
zu wessen Lasten denn? Zu Lasten derer die Eigentum besitzen?
„Eine gute Nachbarschaft kann nur entstehen, wenn Menschen länger miteinander Tür an Tür leben.“
Ist das die pauschale Wahrheit für welche die SPD steht?
Sollte Politik nicht gestalten anstatt in ihrer Hochburg seit gefühlten 100 Jahren nur populistisch zu reagieren?
Sehr geehrter Herr Othmer,
vielen Dank, dass Sie sich mit meinem Text befasst haben.
Wie Sie wissen, haben wir in Hamburg einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum; deshalb haben wir das geänderte Wohnraumschutzgesetz beschlossen, um Zweckentfremdung von Wohnraum zu vermeiden und zu beseitigen. Daran sind alle Wohnungseigentümer gebunden.
Darüber hinaus haben wir vielfältige Instrumente: Wir bauen viele neue Wohnungen, erlassen soziale Erhaltensverordnungen, geben Grundstücke in Erbpacht an Investoren, üben zum Teil unser Vorkaufsrecht aus. Das sind nur wenige Beispiele, die ich weiter ergänzen könnte. Das alles machen wir, um Mieterinnen und Mieter zu schützen und um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wie Sie wissen, ist Wohnen ein Grundrecht.
Uns Sozialdemokraten ist ein soziales Miteinander wichtig.
Ich glaube nicht, dass ich Sie überzeugen kann, aber ich hoffe, etwas zum Verständnis beigetragen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Krischok