Von Folke Havekost.

Samed K. könnte der letzte Torschütze in der möglicherweise kurzen Geschichte des Adil e.V. gewesen sein. Er erzielte am 24. März beim 3:3 gegen Vahdet den letzten Treffer für die Wilhelmsburger Kreisklassen-Kicker. Der Vorstand des Hamburger Fußball-Verbands (HFV) beantragte nun beim Sportgericht den Ausschluss des im April 2016 gegründeten Klubs, weil er mit seinen islamistischen Bestre-
bungen den Grundsätzen religiöser und weltanschaulicher Toleranz widersprechen soll.
Der Hamburger Verfassungsschutz warnte in der vergangenen Woche vor „Adil“ als Tarn-organisation der verbotenen islamistischen Vereinigung „Hizb ut-Tharir“ (HuT). HuT („Partei der Befreiung“) wurde bereits Anfang 2003 vom Bundesinnenministerium verboten, weil die Vereinigung Demokratien als „blasphemisches System“ bekämpft und durch ein Kalifat mit einem Rechtssystem auf Grundlage der Scharia ersetzen will. Juden und der Staat Israel werden dabei als „zu bekämpfende Grundübel“ bezeichnet.
HuT verfügt laut dem Verfassungsschutzbericht 2018 in Hamburg über 220 Mitglieder und versucht, über den Fußballklub „gezielt Themen für sich zu besetzen oder zu vereinnahmen, die auch Nichtextremisten ansprechen“, um ihren Einfluss in Wilhelmsburg zu vergrößern. Der aktuelle dreiköpfige Vorstand gehört laut den Verfassungsschützern komplett der HuT an, eine Mehrheit der Gründungsmitglieder und der Kreisklassen-Kicker zähle ebenfalls zur „Partei der Befreiung“. Der Adil-Vorsitzende Ahmed E. plante im Dezember 2018 in Glinde eine Veranstaltung („Realität Islam“) zum Thema Kopftuchverbot, die nach öffentlichen Warnungen der Verfassungsschützer kurzfristig abgesagt wurde.
Wie auch die künftigen Partien der Adil-Kicker: Das Spiel am Sonntagmorgen bei den 4. Herren des SV Wilhelmsburg wurde vom Verband abgesetzt – ebenso die drei noch ausstehenden Heimspiele gegen Juventude, Hamm United und Süderelbe, die an der Wendenstraße stattfinden sollten.
Das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) urteilt über Adil: „Aus Sicht des LfV wurde der Verein mit dem Zweck gegründet, unter der zunächst harmlosen Tarnung eines Fußballvereins neue Mitglieder für die verfassungsfeindliche Hizb-ut Tahrir zu gewinnen und die eigene Akzeptanz in der muslimischen Community in Wilhelmsburg zu erhöhen.“
Diese Akzeptanz falle in Hamburg noch sehr gering aus: Derzeit seien HuT-Mitglieder in Hamburg „in fast allen Moscheen unerwünscht“. Adil ist als gemeinnützig anerkannt, habe aber niemals Fördermittel erhalten, wie der Hamburger Sportbund mitteilte.
Der HFV betreibt nun den Ausschluss vom Spielbetrieb, über den das Sportgericht vermutlich am nächsten Mittwoch erstinstanzlich entscheidet. Der Vorstand von Adil kündigte an, mit einem Anwalt gegen die Maßnahme vorzugehen.

Hintergrund
Wann ein Verein aus dem Hamburger Fußballverband ausgeschlossen werden darf, ist in der HFV-Satzung geregelt. Dort heißt es in Paragraf 7 (Absatz 3):
Der Ausschluss eines Vereines oder eines seiner Mitglieder kann nur auf Antrag des Präsidiums durch rechtskräftiges Urteil des Sportgerichts (§ 34) bzw.
Urteil des Verbandsgerichts (§ 33) in nachstehend bezeichneten Fällen erfolgen:

a) wenn gegen die satzungsgemäßen Pflichten gröblich und trotz Mahnung
weiter verstoßen wurde
,
b) bei Kundgabe extremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher
Gesinnung durch den Verein oder seiner Mitglieder,

c) wenn Verbindlichkeiten gegenüber dem HFV trotz Fristsetzung und wiederholter Aufforderung unter Androhung des Ausschlusses nicht erfüllt wurden.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here