
Eine handvoll Aufkleber auf einer Korkwand in einem Eimsbütteler Klassenzimmer haben eine Woche lang für heftige Aufregung in der Hamburger Schullandschaft gesorgt. Nach einem Hinweis auf dem umstrittenen AfD-Portal „Neutrale Schulen“ hatte die Schulbehörde diese Aufkleber mit unerlaubter politischer Werbung entfernen lassen. Gab es ähnliche Fälle auch im Hamburger Süden? Das Wochenblatt hat nachgefragt.
Ob es in 2017 und 2018 an Schulen im Hamburger Süden Verstöße gegen das sogenannte Neutralitätsgebot gegeben hat, kann die Schulbehörde nicht ermitteln. „Wir erfassen solche Verstöße nicht zentral“, so Behördensprecher Michael Reichmann, „sie werden dort, wo sie entstehen, geahndet und aufbereitet. Also in den allermeisten Fällen bereits auf Ebene der Schule. Da gehört der Umgang damit nach unserer Ansicht auch hin.“
Wir erfassen solche Verstöße nicht zentral. Sie werden dort, wo sie entstehen, geahndet und aufbereitet
Michael Reichmann,
Schulbehörde
Hat es am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Probleme mit unerlaubten Aufklebern gegeben? Schulleiterin Sabine Hansen möchte keine Stellungnahme abgegen und verweist auf die Pressestelle der Schulbehörde.
Vicky-Marina Schmidt, Leiterin der Goethe-Schule-Harburg, meint: „Werbung im/am Gebäude für eine bestimmte politische Richtung wird nicht geduldet, wohl aber das Vertreten von verfassungskonformen Haltungen und Werten. So sind wir beispielsweise eine Schule ohne Rassismus. Wenn es vorkommt, dass einseitig politisch oder diskriminierend ausgerichtete Zeichen gesetzt werden durch Aufkleber oder Kritzeleien, werden diese umgehend entfernt, in der Regel von Schülern oder vom Hausmeister.
An der Stadtteilschule Wilhelmsburg muss der Hausmeister keine Aufkleber entfernen, dort gibt es diese Probleme zur- zeit nicht. Für die Nelson-
Mandela-Schule sagt Carsten Frömchen: „Wir haben Schüler sehr unterschiedlicher Herkunft, Konfession und Einstellung. Sie diskutieren engagiert zu gesellschaftlichen Themen, sind sich aber einig, dass sie Rassismus und Gewalt nicht wollen. Im Unterricht und täglichen Miteinander klären Lehrer und Schüler immer wieder, was für das Zusammenleben in der Schule wichtig und was untragbar ist. Bei uns muss niemand Partei- oder Aktionsgruppenaufkleber entfernen.“
Thomas Fritsche, Leiter des Gymnasiums Süderelbe, sagt: „Eigentlich haben wir hier kein nennenswertes Problem. Aufkleber – meist bezogen auf den Abi-ball, einen Fußballverein, auf politische Parteien eigentlich so gut wie nie – werden nach Möglichkeit zeitnah entfernt.“
Und Volker Clasing, Leiter des Wilhelmsburger Helmut-Schmidt-Gymnasiums, meint: „Selbstverständlich achten wir das Neutralitätsgebot. Wir setzen dabei aber vor allem auf den Dialog über politische Inhalte, denn das gebietet unser Auftrag, nämlich streitbare Demokraten in eine offene, freiheitliche und pluralistische Gesellschaft zu entlassen.
Die jetzige Debatte scheint mir eher die Bedenken gegen dieses System zutage zu fördern. Dagegen müssen wir uns als Schulen und als Bürgerinnen und Bürger verwahren.“
Hintergrund
Jede politische Werbung an Schulen ist grundsätzlich verboten. Ob SPD, CDU oder AfD-Aufkleber – streng genommen müssen die Hausmeister sämtliche Aufkleber überpinseln. „Inwiefern es praktisch umsetzbar und sinnvoll ist, alle fraglichen Sticker, Spuckis, Tags und Graffitis immer sofort, restlos und permanent aus der Schule zu verbannen, beziehungsweise die jeweiligen Verursacher zu finden, steht auf einem anderen Blatt“, sagt Michael Reichmann, ein Sprecher der Hamburger Schulbehörde.
Politische Bildung an Schulen: der Beutelsbacher Konsens
Die politische Bildung an Schulen richtet sich nach den Grundsätzen, die die Bundesländer 1976 im sogenannten Beutelsbacher Konsens festgelegt haben:
– Lehrkräfte dürfen Schülern nicht ihre Meinung aufzwingen; – was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen;
– Schüler müssen in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und die eigene Interessenlage zu analysieren.
Michael Reichmann, ein Sprecher der Hamburger Schulbehörde, führt aus: „Politische Werbung ist grundsätzlich an Schulen verboten. Im Rahmen des Unterrichts dürfen jedoch Werbemittel – auch von Parteien und politischen Vereinigungen – zur Veranschaulichung verwendet werden, um in der Gesellschaft – zum Teil auch kontrovers – diskutierte Themen abzubilden.
Lehrkräfte müssen dann generell darauf achten, dass alle Meinungsäußerungen, die auf der freiheitlich demokratischen Grundordnung fußen, zugelassen werden und diskutiert werden dürfen.
Wie steht es um Aufkleber, die Botschaften enthalten wie „Stoppt die Elbvertiefung“ oder „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards)? „Grundsätzlich gilt, dass auch in der Schule im gegebenen Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung alle politischen Meinungsäußerungen zulässig sind“, erläutert der Behördensprecher.
Dürfen Schüler, die politische Botschaften auf ihrer Kleidung und/oder auf Schultaschen haben, so am Unterricht teilnehmen? Reichmann: „Auch hier gilt wieder die freiheitlich demokratische Grundordnung. Lehrkräfte und Schulleiter dürfen darüber hinaus nicht für bestimmte politische Positionen werben, aber sie sind auch nicht gesichts- und meinungslos, denn wären sie das, würden die Schülerinnen und Schüler sie nicht ernst nehmen.
Sie haben dafür zu sorgen, dass im Klassengespräch peer to peer jeder ausreden darf und niemand unnötig für seine politische Meinungsäußerung ausgegrenzt wird. Die Grenze, die beachtlich ist, ist die Verfassung. Wer diese Grenze überschreitet, muss durch die Lehrkraft ‘ausgegrenzt’ werden.“
Stellungnahme Birgit Stöver (CDU-Bürgerschaftsabgeordnete aus Harburg)
„Es ist absolut unstrittig, dass Lehrer keine Werbung für politische Parteien machen und ihren Schülern keine Meinung aufdrängen dürfen“, sagt die Harburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Birgit Stöver. „Das Neutralitätsgebot steht aber nicht in Konkurrenz zur Aufgabe der Lehrkräfte, Kinder und Jugendliche im Sinne der Demokratie und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie zu Toleranz und Vorurteilsfreiheit zu erziehen.
Wenn ein Lehrer gefragt wird, welche Partei er wählt und warum, darf er es meiner Meinung nach auch sagen, solange deutlich wird, dass es seine persönliche Meinung ist. Das Hauptproblem ist, dass viele Lehrer einfach unsicher sind in der Frage, was erlaubt ist und was nicht. Hier ist es ganz klar Aufgabe der Schulbehörde, die Unsicherheit der Lehrer ernst zu nehmen und sie umfassend zu unterstützen und aufzuklären.“
Stellungnahme Sabine Boeddinghaus (Linke-Bürgerschaftsabgeordnete aus Harburg)
„Das Neutralitätsgebot bedeutet nicht Meinungs- und Haltungslosigkeit“, findet Sabine Boeddinghaus, Harburger Bürgerschaftsabgeordnete der Linken. „Ganz im Gegenteil. Schule hat explizit den Auftrag zu Demokratiebildung und politischer Aufklärung. Dabei sind Meinungsäußerungen sogar wichtig, weil erst in der gemeinsamen Auseinandersetzung unterschiedlicher politischer Positionen Meinungsbildungsprozesse bei den jungen Menschen heranreifen können.
Nicht erlaubt ist Indoktrination und Beeinflussung durch die Vormachtstellung der Lehrkräfte. Wenn also Sticker unterschiedlicher Gruppen als Teil des Lehrmaterials genutzt werden, ist das durch den Beutelsbacher Konsens gedeckt. Im Übrigen ist Antifaschismus eine demokratische Grundhaltung und Faschismus ein Verbrechen.“