Konnte gerade noch gerettet werden: Schäferhund Pepe wurde auf einer Raststätte zurückgelassen. Foto: HTV

HAMBURG. Zum Ende der Sommerferien zog der Hamburger Tierschutzvereins HTV ein beschämendes Fazit: 454 Tiere wurden in Hamburg zwischen 1. Juni und Ferienende ausgesetzt – deutlich mehr als im vergangenen Jahr. 2017 waren es im entsprechenden Zeitraum 429 Tiere. Dazu kommen 2018 noch 320 direkt beim Tierschutzverein abgegebene Tiere.

Nach dem 1. Juni wurden unter anderem 20 Hunde, 199 Katzen, 50 Kaninchen und 25 andere Kleinsäuger, 51 Ziervögel, 29 Schildkröten, eine Boa, sechs Echsen und sogar ein Skorpion gefunden. Einige der Tiere waren in einen katastrophalen Zustand: 54 verstoßene Familienmitglieder waren so schwach, dass sie starben oder vom Tierarzt erlöst werden mussten.

„Wir sind erschüttert und empört über die hohe Anzahl“, sagt Sandra Gulla, Erste Vorsitzende des HTV. „Wer sein Tier aussetzt, beweist damit eine besonders große Empathie- und Charakterlosigkeit. Den Mut, das Tier bei uns im Tierheim Süderstraße abzugeben, muss man zumindest aufbringen.“

Besonders gefühllose Tierhalter

Schon zu Beginn der Ferien waren besonders brutale Tieraussetzungen bekannt geworden. Für sehr große Empörung bei den Hamburgern hat der Fall einer Hündin gesorgt, die auf der Veddel mit einem kindskopfgroßen Tumor zum Sterben ausgesetzt worden war (das Elbe Wochenblatt berichtete). Nach Hinweisen aus der Bevölkerung konnte die Halterin festgestellt werden, die Polizei ermittelt.

Aber auch diese Tierschicksale gehen zu Herzen: Am 12. August wurde die nicht einmal vier Monate alte grau-schwarz getigerte Katze Momo in ihrer Transportbox vor dem Tierheim Süderstraße ausgesetzt. Am 11. August wurde Kater Mozart in Billstedt am Michael-Hering-Weg in einer Tasche gefunden. Auf einem Parkplatz an den Boberger Dünen fand man die drei Kaninchen Diana, Helios und Pan in einem Karton.

Am 6. August wurde an der Autobahn 24 an der Raststätte Gudow der betagte Schäferhund Pepe von einem Hamburger Paar gefunden. Besonders grausam: Das Tier war an einem Baum festgebunden, hatte trotz 38 Grad keinen Zugang zu Wasser und war in einem erbarmungswürdigen Zustand. Pepe hatte Glück: „Das Paar kümmerte sich vorbildlich um das gesundheitlich schwer angeschlagene Tier und brachte es ins Tierheim“, berichtet Gulla.

Die rechtliche Lage
Sandra Gulla vom HSV erinnert an die Gesetze:
Gemäß Paragraf 3, Absatz 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, zum Beispiel wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, kann es sich um eine Straftat gemäß Paragraf 17 TierSchG handeln. Die kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe betraft werden.

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