SPD, Grüne, Linke und FDP haben sich darauf verständigt, das Wahlrecht für die Bürgerschaftswahl zu ändern. Der jetzt erzielte Kompromiss ist auch mit der Volksinitiative „Faires Wahlrecht“, vertreten durch den Verein „Mehr Demokratie“, abgestimmt. Zur Erinnerung: Über das perfekte Wahlrecht wird in Hamburg wird seit Jahren eifrig diskutiert. Ältere Mitbürger erinnern sich noch daran, dass 1991 eine Bürgerschaftswahl vom Hamburgischen Verfassungsgericht für ungültig erklärt wurde – wegen schwerwiegender Demokratieverstöße bei der Kandidatenaufstellung der CDU. Bei der vergangenen Bürgerschaftswahl 2015 sank die Wahlbeteiligung auf 56,5 Prozent, den niedrigsten Wert seit 1949. Knapp drei Prozent der Stimmzettel war ungültig. War das komplizierte Wahlrecht Schuld?
Zentrales Wahllokal in der Innenstadt
Große Änderungen soll es künftig nicht geben. Hamburger können bei Bürgerschaftswahlen weiterhin zehn Kreuze machen: fünf für die Kandidaten auf den Landeslisten, fünf Wahlkreis-Kreuzchen für die dort antretenden Kandidaten. Neu: Ist ein Stimmzettel formal falsch ausgefüllt, der Wählerwille aber trotzdem erkennbar, soll es in Zukunft unter bestimmten Bedingungen möglich sein, diese Stimme mitzuzählen („Heilungsregelung“). Für die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln soll nicht mehr die Zahl der aufgestellten Kandidaten entscheidend sein, sondern ihr Ergebnis bei der vorangegangenen Wahl. Dazu soll ein zentrales Wahllokal in der Innenstadt, zum Beispiel im Rathaus, eingerichtet werden. Dort könnten Stimmen für alle Wahlkreise abgegeben werden, auch per Briefwahl. Die Änderungen könnten schon 2019 bei den Wahlen zu den Bezirksversammlungen angewendet werden. Kritik kommt von der CDU. Das „Reförmchen“ sei ein „Herumdoktern an den Symptomen“, sagt der Fraktionsvorsitzende André Trepoll, es sei „viel zu kompliziert, unsozial und schreckt viele Menschen vom Wählen ab.“ Stattdedessen will die CDU ein ganz neues Wahlrecht mit zum Beispiel nur einer Stimme für eine Landesliste.