
Waldemar Düse, Hamburg-Süd
Sportlich scheint beim Fußball-Landesligisten Dersimspor der Grundstein für eine erfolgreiche Rückrunde gelegt. In einem Bereich des Umfelds brennt derzeit allerdings der Baum.Der Vorsprung des Tabellenzweiten auf seine beiden ärgsten Konkurrenten Lohbrügge und Bramfeld beträgt bereits sechs und sieben Punkte. Jüngst wurde nicht nur der Vertrag mit Ligatrainer Sven Siebert um eine weitere Saison verlängert, sondern Siebert bekam auch noch einige Wünsche nach Kaderverstärkungen erfüllt: Nach Lukas Zielke (SV Wilhelmsburg) und Albin Bektesi (A-Jugend SC Victoria) haben sich auch Alexander Pohlmann (FC Türkiye) und Dejan Sekac (Nettelnburg-Allermöhe) zu einem Wechsel an die Baererstraße entschlossen.
Im wahrsten Sinne des Wortes eine Baustelle ist jedoch die Heimspielstätte Dersimspors, genauer gesagt, ein Raum des Funktionsgebäudes. Um dessen Nutzung und die Aufstellung eines Imbisswagens während der Heimspiele Dersimspors tobt seit Monaten ein bizarrer Streit zwischen dem Verein, der Stadt und der Gebäudemanagement Hamburg GmbH, die den Platz betreibt. Bizarrer Höhepunkt: Ein symbolischer Hungerstreik von Spielern und Verantwortlichen des Klubs in der vergangenen Woche.
Stadt und Platzbetreiberin werfen dem Verein vor, sich widerrechtlich Zugang zu einem Raum verschafft und diesen als Besprechungs- und Lagerraum genutzt zu haben. Zum 1.Februar ist Dersimspor die dauerhafte Nutzung untersagt worden. Begründung: „Es handelt sich um einen Schulraum“, so Chris-topher Harms, Pressesprecher der Finanzbehörde, gegenüber dem Hamburger Abendblatt.
Weitere Vorwürfe der Stadt: Für die Aufstellung des Imbisswagens seien für die Schule
installierte Fahrradständer abgebaut und für den Betrieb des Imbisswagens Strom- und Wasseranschlüsse der Schule genutzt worden. Dersimspor bestreitet die Vorwürfe und bot ein gemeinsames Gespräch mit der Gebäudemanagement Hamburg GmbH an. Im Hinblick auf die Aufstellung des Imbisswagens zeigt sich die Stadt gesprächsbereit. Sollte der Raum, wie im Dezember zugesagt, „zügig“ freigegeben und eine Aufstell-Genehmigung besorgt werden, könnten von Imbisswagen aus weiterhin Besucher verpflegt werden.