Die große "30" auf dem Fahrbahnbelag der Chemnitzstraße. Nach Ansicht der Innenbehörde illegal. DIE LINKE fordert den Erhalt. Auch an vielen anderen Stellen im Bezirk

Nach Rechtsauffassung der Behörde für Inneres und Sport ist das Tempo 30 Fahrbahnpiktogramm in der Chemnitzstraße straßenverkehrsrechtlich illegal. Dies ergab die schriftliche Antwort der Innenbehörde auf ein Auskunftsersuchen der Altonaer Linksfraktion vom 19.1.2012 (Drs. XIX-0976). Eine Rechtsgrundlage für dieses Piktogramm bestehe nicht, so die Innenbehörde. Eine Nachfrage Linksfraktion im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung ergab, dass die große „30“ auf der Fahrbahn der Chemnitzstraße weder das bezirkliche Tiefbauamt, noch das zuständige Polizeikommissariat angeordnet hatte, sondern offenbar von einem Unbekannten geschaffen wurde. „Wir setzen uns dafür ein, dass die „30“ auf dem Fahrbahnbelag der Chemnitzstraße erhalten bleibt. Weitere Tempo – 30 – Piktogramme sollten insbesondere vor Schulen und Kindergärten im Bezirk geschaffen werden.“, meint Karsten Strasser, verkehrspolitischer Sprecher der Altonaer Linksfraktion. Bereits jetzt seien entgegen der Rechtsauffassung der Innenbehörde Tempo – 30 – Piktogramme straßenverkehrsrechtlich zulässig, so Strasser. Dies ergebe sich aus der bundesweit geltenden Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Dagegen berufe sich die Innenbehörde auf die Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95, einer hamburgischen Verwaltungsvorschrift aus dem Jahre 1995. Dort heißt es: „Innerhalb einer Zone ist die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zu wiederholen; auch nicht durch Bodenmarkierung.“ Diese hamburgische Regelung ist nach Ansicht der Linksfraktion mit in Kraf treten der bundeseinheitlichen Vorschrift inzwischen gegenstandslos geworden. Daher können schon jetzt Piktogramme mit der „30“ in verkehrsberuhigten Zonen auf die Fahrbahn aufgetragen werden, um die Teilnehmer am motorisierten Individualverkehr an das geltende Tempolimit zu erinnern. In anderen Bundesländern ist dies seit Jahren gängige Praxis. Nur in Hamburg blockiert die Innenbehörde dies seit Jahren durch bürokratische und willkürliche Auslegung von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.

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