Die bezirkliche Bürgerbeteiligung in Hamburg wird reformiert. Darauf haben sich alle fünf Hamburger Bürgerschaftsfraktionen zusammen mit dem Hamburger Landesverband von „Mehr Demokratie e.V.“ geeinigt. Die Reform war notwendig geworden, weil sich seit Einführung der bezirklichen Bürgerbeteiligung vor über zehn Jahren eine Reihe von Anwendungsproblemen, Regelungslücken und Weiterentwicklungsbedarfen ergeben hat. Darin waren sich Justiz, Politik, Verwaltung und Mehr Demokratie weitgehend einig.

Frank Schmitt, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter und Mitglied im federführenden Verfassungsausschuss: „Mit dieser Reform wird es in Zukunft nicht mehr zu Absurditäten kommen, wie etwa den zwei Bürgerbegehren zu der Frage der Ansiedlung von IKEA in Altona. Zukünftig können in solch einem Fall die beiden sich widersprechenden Abstimmungsvorlagen zu einer Alternativabstimmung zusammengezogen werden.“

Seine SPD-Fraktionskollegin Anne Krischok ergänzt: „Wir möchten die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren verbessern. Es geht nicht etwa darum, diese zu verhindern und zu erschweren – im Gegenteil. So hätte beim Bürgerentscheid zum Buchenhofwald das Bezirksamt schon davor deutlich machen müssen, dass es diesen aus rechtlichen Gründen gar nicht umsetzen kann. So wurden nicht nur über 180.000 Euro sinnlos verschwendet, sondern auch ein Beitrag zur Politikverdrossenheit geleistet – das ist nicht Sinn eines Bürgerbegehrens.“

Zukünftig sind die Bezirksämter verpflichtet, Bedenken bezüglich der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens unverzüglich mitzuteilen. Ein zentraler Baustein bei den Verhandlungen mit Mehr Demokratie war die Frage, ob ein Quorum eingeführt werden solle. Darunter versteht man eine vorher bestimmte Anzahl von Stimmen, die erreicht werden muss, damit ein Volksentscheid gültig ist. Frank Schmitt: „Eigentlich sind wir Sozialdemokraten für die Einführung eines Quorums. Doch weil die Vertreter von Mehr Demokratie deutlich gemacht haben, dass sie bei einem Quorum die gesamte Reform kippen würden, haben sich die Abgeordneten von SPD, CDU und FDP dazu entschlossen, an dieser Stelle den Kompromiss zu wählen. Weil eine Reihe der geplanten Änderungen unabweisbar notwendig ist, nehmen wir lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.“

Anne Krischok erläutert einige der wesentlichen Änderungen der Reform: „Die Vertrauenspersonen einer Initiative erhalten die Gelegenheit, das Anliegen eines Bürgerbegehrens in einem Ausschuss der Bezirksversammlung öffentlich zu erläutern. Auch darf eine durch Bürgerentscheid zustande gekommene Entscheidung in den kommenden zwei Jahren nicht durch einen anderen Bürgerentscheid geändert werden. Zudem müssen die Vertrauenspersonen Rechenschaft ablegen über Herkunft und Verwendung der Gelder, mit denen sie ihre Initiative bestritten haben.“

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