Wer hat Vorfahrt im Kreisverkehr?

Wer sich in diesen Kreisverkehr einordnen möchte, muss die Vorfahrt der im Kreisel befindlichen Fahrzeuge beachten. (Foto: audi)

Das Elbe Wochenblatt hat im Schilderdschungel recherchiert

Don Tengeler, Hamburg
Gilt im Kreisverkehr wirklich die Faustregel „Rechts vor Links“? Das Elbe Wochenblatt hat recherchiert.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht ein Kreisverkehr aus einer Kreisfahrbahn und einer Mittelinsel. Der Kreisverkehr wird gekennzeichnet mit einem runden, blauen Schild. Darauf sind drei weiße Pfeile zu sehen, die im Kreis angeordnet sind und deren Pfeilspitzen die Fahrtrichtung im Kreisel anzeigen. Fehlt das Schild, handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr sondern um eine Kreuzung - auch, wenn eine Mittelinsel vorhanden ist und die Autos im Kreis darum herumfahren.
In der Regel tritt das blaue Kreisverkehr-Zeichen in Kombination mit einem rot-weißen „Vorfahrt gewähren“-Dreiecksschild auf. Das bedeutet, die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vorfahrt. Die einfahrenden Fahrzeuge müssen also warten, bis die Fahrbahn frei ist.
Laut Verkehrsdirektion Hamburg gibt es in der Stadt keinen Kreisverkehr, der nicht sowohl mit dem blauen Kreisverkehrsschild als auch mit dem drei-eckigen „Vorfahrt gewähren“-Schild ausgerüstet ist. Doch wer hätte theoretisch Vorfahrt, wenn nur das blaue Kreisverkehrsschild ohne das „Vorfahrt gewähren“-Schild am Kreisel stünde?
Laut StVO gibt das blaue Kreisverkehr-Schild ausschließlich an, dass jetzt ein Kreisverkehr kommt. Jetzt greift das klassische „Rechts vor Links“-Gebot. Die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, müssen den Fahrzeugen, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, Vorfahrt gewähren.
Doch die Verkehrsdirektion Hamburg sieht das anders:Aus praktischen Gründen und um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, geht sie davon aus, dass schon das blaue Kreisverkehrsschild allein die Vorfahrt angibt.
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Jürgen Senger aus Othmarschen am 16.10.2011 um 17:04 Uhr  
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