Linksfraktion-Initiative erfolgreich: Bezirksamt soll künftig mit Flyern über Wohnraumschutz informieren

Schimmel- und Wasserflecken: Bei derart gravierenden Wohnmängeln können Bürger sich an das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirksamts wenden
Auf Antrag der Altonaer LINKSFRAKTION hat der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit in seiner Sitzung am 28.11.2011 beschlossen, das Bezirksamt soll künftig mit Informationsflyern über den Wohnraumschutz informieren. Bei besonders gravierenden Wohnraummängeln können Mieter nicht nur gerichtlich gegen den Vermieter vorgehen, sondern sich auch an das Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt des Bezirks wenden. Das Amt kann dann auf Grundlage des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes direkt gegen die unzumutbaren Wohnverhältnisse vorgehen. Es ist berechtigt, Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse anzuordnen, d.h. der Vermieter wird verpflichtet schwere Mängel (z.B. großflächiger Schimmelbefall an den Wänden) zu beseitigen. Kommt der Vermieter diesen behördlichen Anordnungen nicht nach, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Es drohen Geldbußen bis zu 50.000 EUR. Eine schriftliche Anfrage der LINKSFRAKTION ergab, dass die Zahl von Fällen, in denen Mindestanforderungen angeordnet worden sind, in den letzten Jahren leicht rückläufig ist: 2008: 36 Anordnungen, 2009: 33 Anordnungen und 2010: 28 Anordnungen. Angesichts von mehr als 100.000 Mietwohnungen im Bezirk Altona sind dies geringe Fallzahlen, die auf mangelnde Information durch das Bezirksamt zurückzuführen sind. Mit dem gezielten Einsatz von Informationsflyern in öffentlichen Einrichtungen und bei den Mietervereinen soll dies künftig verbessert werden. Der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz und Gesundheit, Informationsflyer anzubieten, muss noch am 8.12.2011 vom Hauptausschuss beschlossen werden.
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Hartmut Obens aus Eimsbüttel am 08.12.2011 um 14:44 Uhr  
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